Durchführungsregelungen zum Vertrag „BusinessClub“
1. Laufzeit und Kündigung
1.1.Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat vorbehaltlich einer Verlängerung gemäß Ziffer 1.2 eine Laufzeit von einer
(1) Saison bis zum 30.06.2025.
1.2.Der vorliegende Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, es sei denn, eine der Parteien kündigt den
vorliegenden Vertrag durch eine einseitige schriftliche Erklärung bis spätestens zum 31.03. eines Jahres mit Wirkung zum 30.06.
desselben Jahres. Darüber hinaus ist das Recht der Parteien zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
1.3.Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
2. Durchführungsbestimmungen
2.1.Der Versand der Zutrittsberechtigungen erfolgt auf Gefahr des Kunden nach Eingang der geschuldeten Gegenleistungen.
2.2.Die Ausgestaltung der umseitig genannten werblichen Darstellungsrechte des Kunden steht nach Art, Anzahl und Umfang im freien
Ermessen der Benefactor GmbH und kann unter besonderen Umständen angepasst werden. Ausgestaltung und/oder Veränderungen
erfolgen für alle Mitglieder im BusinessClub gleichmäßig.
2.3.Der Kunde ist ausschließlich dazu berechtigt, mit dem vorgegebenen Titel bzw. Logo „Partner im BusinessClub SV Meppen“ werblich
aufzutreten. Jeder andere werbliche Auftritt im Zusammenhang mit dem SV Meppen ist untersagt.
2.4.Der Kunde ist verpflichtet der Benefactor GmbH alle erforderlichen Vorlagen in dem vorgegebenen Format zur Genehmigung vorzulegen.
Nicht genehmigte Vorlagen dürfen nicht genutzt werden.
2.5.Der Kunde erhält die werblichen Darstellungsrechte ausschließlich zur Darstellung seines Firmennamens. Eine Übertragung der
Darstellungsrechte auf Dritte durch den Kunden ist ausgeschlossen.
2.6.Nutzt der Kunde einzelne oder alle durch die Benefactor GmbH im Rahmen dieses Vertrages gewährten Leistungen nicht, so lässt dieser
Umstand den Vergütungsanspruch der Benefactor GmbH unberührt. Die Benefactor GmbH ist nicht verpflichtet den Kunden zur Nutzung
seiner Leistungen aufzufordern.
3. Allgemeine Bestimmungen
3.1.Dem Kunden ist bekannt, dass die erhobenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mittels EDV gespeichert und
verarbeitet werden.
3.2.Die Parteien verpflichten sich über den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen, Stillschweigen zu
bewahren.
3.3.Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke
bestehen, hat dieser Vertrag im Übrigen Bestand.
3.4.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten des SV Meppen sind Bestandteile dieses
Vertrages.
3.5.Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig, Deutschland.